Landrat zur Kita-Finanzierung:
„Kommunen haben insgesamt 90 Millionen Euro Überschüsse“

Landkreis (mm-15.12.23). Landrat Jörg Farr nimmt in einer Presseerklärung Stellung zu den von den Hauptverwaltungs-beamtinnen und -beamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Schaumburg geäußerten Kritik an der Kreistagsentscheidung vom Dienstag zur Kita-Finanzierung (Bückeburg-Lokal berichtete gestern). Danach soll die Erstattung der Kita-Kosten an alle Kommunen von derzeit drei auf sieben Millionen Euro im Jahr 2024 steigen.

In den drei Folgejahren soll die Kostenerstattung um jeweils eine weitere Million Euro ansteigen. Nach gemeinsamer Auffassung aller Verwaltungschefinnen und -chefs habe der Landkreis das Problem der strukturell unterfinanzierten Kinderbetreuung zwar erkannt, „sich aber nicht für eine auskömmliche Finanzierung ausgesprochen.“ Die Städte und Gemeinden müssten nun in ihren eigenen politischen Gremien beraten, ob sie die Übernahme der Kinderbetreuung durch den Kita-Vertrag mit dem Landkreis weiterführen können.

Die Haushaltsplanung des Landkreises für 2024 sei, erwidert Jörg Farr, mit einem prognostizierten Defizit von 39 Millionen prekär, insbesondere da trotz deutlicher Reduzierung in den letzten Jahren die Altfehlbeträge bei immer noch ca. 40 Millionen Euro liegen. Die Ursachen für die voraussichtlichen Defizite seien vielfältig, treffen umliegende Landkreise in ähnlichem Maße.

„In dieser Situation muss durch den Kreistag eine Abwägung erfolgen zwischen der Haushaltslage der Gemeinden und der des Landkreises, die beiden Seiten noch Handlungsfähigkeit ermöglicht. Und genau das ist geschehen“, betont Farr und weist darauf hin, „dass im Gegensatz zum Landkreis die Schaumburger Kommunen in der Summe Ende 2022 noch Überschüsse von ca. 90 Millionen Euro ausweisen  – allerdings nicht gleichmäßig auf alle verteilt.

Dennoch habe der Landkreis keine Erhöhung der Kreisumlage festgesetzt, sondern sogar die Beteiligung an den Kita-Kosten auf 7 Millionen Euro angehoben! Natürlich sei die Erwartungshaltung, wenn schon Bund und Land Aufgaben nicht auskömmlich finanzieren, dass der Landkreis diese Aufgaben noch stärker finanziert. „Das Argument, dass die Gemeinden die Aufgabe der Kinderbetreuung aufgrund eines Vertrages mit dem Landkreis wahrnehmen, ist richtig“.

Aber das Verhältnis zwischen Landkreis und Gemeinden bezieht sich gerade nicht nur auf diese eine Aufgabe. Landkreise verfügen bekanntlich über keine eigenen Steuereinnahmen und finanzieren sich stattdessen unter anderem durch die von den Städten und Gemeinden zu erhebende Kreisumlage.

„Trotz erheblicher eigener Bedarfe für die Bereiche Bildung, Soziales, Kinder, Jugend und Familie, Gesundheit, Katastrophenschutz und vieler weiterer Aufgaben wurde in der Vergangenheit und auch in 2024 keine auskömmliche Kreisumlage von den Gemeinden erhoben“, erinnert Farr die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

Die Beibehaltung des Hebesatzes werde – verständlicherweise – von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten ausdrücklich begrüßt. „Dann darf man dabei nicht verkennen, dass das Verhältnis zwischen Landkreis und Gemeinden – nicht nur in Finanzierungsleistungen – sondern auch zum Beispiel in Serviceleistungen vielfältiger und nicht auf ein Thema begrenzt ist. Genau dieses darf man bei der Frage, mit welchen Beträgen der Landkreis sich bei der Kinderbetreuung beteiligt, nicht außer Acht lassen“, so der Landrat abschließend.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=74841

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