Mehr Geld für KitasBeermann informiert über neuen Gesetzesentwurf
Landkreis (mm-18.12.16). Gemeinsam mit den Ländern will der Bund 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren finanzieren. Auch die Qualität der Betreuung soll verbessert werden. Das Kabinett hat hierzu kürzlich einen Gesetzentwurf beschlossen. Bis 2020 will der Bund damit gut 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Mit dem Gesetzentwurf wird ein viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ aufgelegt. Es regelt die Finanzierung von 100.000 zusätzlichen Plätzen in Kitas, Kindergärten und bei Pflegeeltern. Im Unterschied zu bisherigen Programmen umfasst das neue Investitionsprogramm nicht nur Plätze für unter dreijährige Kinder, sondern für alle Kinder bis zum Schuleintritt.
Der Bund stockt für den Ausbau der Betreuungsplätze das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“, das 2007 eingerichtet wurde, um gut 1,1 Milliarden Euro auf. Davon stehen im nächsten Jahr 226 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Parallel dazu haben Länder, Kommunen und sonstige Träger einen Eigenanteil von mindestens 46 Prozent zu leisten. „Der Ausbau und der Erhalt von Kinderbetreuungsplätzen ist grundsätzlich eine Aufgabe von Ländern und Kommunen. In Deutschland besteht jedoch nach wie vor Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Deshalb werden wir als Bund hier aktiv“, erläutert der CDU-Bundestagsabgeordnete Maik Beermann (Foto) gegenüber der Presse. Wichtig sei es, dass die Länder das Geld bestimmungsgemäß einsetzen.
Die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen beträgt laut Beermann in diesem Jahr 32,7 Prozent. Der Bedarf lag laut einer Umfrage des Deutschen Jugendinstituts 2015 jedoch bei 43,2 Prozent. Zudem gibt es für Kinder mit Fluchthintergrund zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen, der für die Städte und Gemeinden bei ihren Planungen nicht vorhersehbar war. Hier bestehe, so Beermann, ein besonders dringlicher Bedarf an weiteren Plätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Der Bund unterstütze die Länder und Gemeinden deshalb durch weitere Finanzhilfen für Investitionen in zusätzliche Betreuungsplätze.
Über den quantitativen Ausbau hinaus soll mit dem Investitionsprogramm auch die Qualität der Betreuungsangebote vorangetrieben werden. Förderfähig sollen vor allem Investitionen sein, die der Bewegungsförderung, der Gesundheitsversorgung, der Umsetzung von Inklusion und der Familienorientierung dienen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Es soll einen rückwirkenden Beginn der geplanten Maßnahmen zum 1. Juli 2016 zulassen.
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