Neuwahl Seniorenbeirat

Bückeburg (mm-16.06.21). Entsprechend der Ordnung über die Bildung und Tätigkeit des Seniorenbeirates der Stadt Bückeburg vom 14.07.1998 ist eine Neuwahl des Seniorenbeirates durchzuführen, da die dreijährige Amtszeit des derzeitigen Beirates ausläuft.

Die Neuwahl findet am Mittwoch, 18. August 2021, um 15.00 Uhr im Neuen Ratssaal in Bückeburg statt.

  1. Alle Vereine und Gruppierungen, die in der Seniorenarbeit tätig sind, können je zwei Delegierte, die passiv wahlberechtigt sein müssen, in die Delegiertenversammlung entsenden.

  1. Einzelbewerber/Innen können als Delegierte zugelassen werden, wenn ihr schriftlicher Antrag von mindestens zehn wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren unterzeichnet ist.

  1. Seniorinnen und Senioren, die nicht in Vereinen oder Gruppierungen der Seniorenarbeit organisiert sind, können ebenfalls zwei Delegierte entsenden, die in einer gesonderten Wahlversammlung am Mittwoch, 18. August 2021, um 14.00 Uhr, im Neuen Ratssaal in Bückeburg gewählt werden.

Die Benennung der Delegierten zu Punkt 1 und 2 muss in schriftlicher Form unter Angabe von Namen und Adressen bis spätestens zum 01.07.2021 bei der Stadt Bückeburg, Marktplatz 2 – 4, 31675 Bückeburg erfolgen.

Der Seniorenbeirat ist die Vertretung aller Senioren der Stadt Bückeburg und hat die Aufgabe, die Belange der Senioren in allen Angelegenheiten gegenüber den Institutionen, dem Rat und der Verwaltung zu vertreten.

Der Seniorenbeirat besteht aus sieben gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben und Einwohner der Stadt Bückeburg sein. Sie dürfen kein kommunales Mandat bei der Stadt Bückeburg innehaben.

 

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=59964

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