Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes
(pm – 25.4.24) Die Belastung durch Lärm wird als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie hat die EU daraufhin beginnend ab 2002 eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen.
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu soll zunächst die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten ermittelt werden und darauf aufbauend ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden.
Bereits in der 4. Stufe wurden aktuell durch das Land Niedersachsen Lärmkarten aufgestellt, so auch für die Stadt Bückeburg. Kartiert wurden alle Straßen, die eine tägliche Verkehrsbelastung von mehr als 10.000 Fahrzeugen aufweisen. In Bückeburg sind dies die B 83 und die B 65.
Darauf aufbauend sind durch die betroffenen Kommunen Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen im Bereich Straße zu erstellen. Daneben erfolgt auch für die Eisenbahnstrecken eine Kartierung und Lärmaktionsplanung, die aber durch das Eisenbahnbundesamt vorgenommen wird. Weitere Informationen dazu sind unter https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/einsehbar.
In Bückeburg liegt eine Betroffenheit an den o.g. Bundesstraßen vor. Im aktuellen Lärmaktionsplan wurden Maßnahmenvorschläge erarbeitet, die allerdings nur in Kooperation mit dem Baulastträger, der Niedersächsischen Straßenbehörde für Verkehr, umgesetzt werden können.
Bürgerinnen und Bürger haben in der Zeit vom 29. April bis zum 17. Mai 2024 Gelegenheit die aktuelle Lärmkartierung und den daraus resultierenden Lärmaktionsplan auf der Internetseite der Stadt Bückeburg unter www.bueckeburg.de und darüber hinaus bei der Stadt Bückeburg, Stadthaus, Marktplatz 3 im 1. OG einzusehen.
Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt werden mit dieser öffentlichen Auslegung angesprochen, Hinweise zu geben, die ggf. einzuarbeiten sind, so dass der Plan dann durch den Rat der Stadt Bückeburg beschlossen werden kann.
Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=82566