„Placebo-Beschleunigungen höhlen Rechtsschutz aus“

Landkreis (mm-12.02.20). Mit einer Frage zum so genannten Maßnahmen-gesetzvorbereitungsgesetz, das in Schaumburg die Gemüter stark bewegt, hat sich die heimische Bundestagsabgeordnete Katja Keul (Foto, Bündnis 90/Die Grünen) ans Bundesverkehrsministerium gewandt. Die Abgeordnete wollte wissen, welche sachlichen Gründe nach Ansicht der Bundesregierung dafür bestehen, die Bahnstrecke Hannover – Bielefeld durch Gesetz anstelle eines Verwaltungsaktes aus- oder neuzubauen.

Staatsekretär Ferlemann habe in seiner Antwort, so Keul, erwartete Verkehrsverlagerungen, Klimaschutzwirkungen und die verkehrliche Bedeutung des Projektes angeführt. Das Verkehrsministerium: „Zulassungsentscheidungen für Infrastrukturprojekte dürfen als Gesetz ergehen, wenn etwa die schnelle Verwirklichung des Vorhabens von besonderer Bedeutung für das Gemeinwohl ist“.

Keul und ihre Fraktion bezweifeln indessen, dass mit dem neuen Gesetz die vom Verkehrsministerium erwartete schnellere Umsetzung überhaupt eintritt. „Was Infrastrukturprojekte ausbremst, sind nicht die Bürgerinnen und Bürger, die den Rechtsweg in Anspruch nehmen, wir erleben doch allenthalben, dass fehlende Planungskapazitäten und ausgedünnte Verwaltungen der eigentliche Hemmschuh sind“, meint die Grünen-Abgeordnete gegenüber der Presse. Für derartige „Placebo-Beschleunigungen“ den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger fundamental auszuhöhlen, sei obendrein noch verfassungswidrig.

„Wir alle sollten stolz darauf sein, dass wir in einem Rechtsstaat mit einer funktionierenden Verwaltungsgerichtsbarkeit leben, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, gegen staatliche Entscheidungen zu klagen. Andere Staaten kennen zum Leidwesen der Bevölkerung überhaupt keine Verwaltungsgerichte“, fährt Keul fort. Vielmehr zeige sich im internationalen Vergleich, dass in Demokratien die frühzeitige Planungs-Beteiligung der Betroffenen ein wirksames Mittel für schnellere Verfahren sei. In Schaumburg herrsche statt dessen zur Bahnstrecke durch das Kreis-Gebiet jahrelanges Rätselraten über die Planungsvarianten und deren Priorisierung, so Keul.

Über den Ereignissen in Thüringen solle man nicht vergessen, dass auch kaum eine Woche vorher die FDP mit ihrer Zustimmung zum Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz die Anzahl der Nein-Stimmen unter die 25%-Marke gedrückt habe, die eine Kontrollklage beim Bundesverfassungsgericht erlaube. „Das ist alles andere als die Verteidigung von Bürgerrechten“, meint Keul abschließend. Foto: pr

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