Private Feuerwerke
Bückeburg (mm-13.08.18). Die Stadtverwaltung berichtet über vermehrte Klagen aus der Bevölkerung über private Feuerwerke, wonach diese zu häufig stattfinden bzw. zu laut seien. Aus diesem Grund weist der Bürgermeister darauf hin, dass für alle geplanten Feuerwerke, die außerhalb des üblichen Silvesterfeuerwerks geplant sind, im Vorfeld ein schriftlicher Antrag beim Fachgebiet Bürgerservice der Stadtverwaltung Bückeburg, Marktplatz 2 – 4, 31675 Bückeburg, gestellt werden muss. Die Stadt Bückeburg kann nach Prüfung des Einzelfalles aus begründetem Anlass ( z. B. Hochzeit, Dorffest oder Geburtstag ) eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Hierbei wird geprüft, ob ein Feuerwerk an dem gewünschten Ort möglich ist bzw. welche Auflagen zu erfüllen sind. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Fachgebiet Bürgerservice unter Telefonnummer 05722 / 206158.
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