Revision der Staatsanwaltschaft
Bückeburg (mm-06.02.17). Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hat mitgeteilt, dass sie gegen das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 25.01.2017 gegen Uwe K. wegen Totschlages Revision eingelegt hat. Nach Abschluss der Beweisaufnahme hatte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes beantragt. Auch in der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft die Tat in Lauenau aus dem Mai 2015 bereits als Mord gewertet. Ob die Revision durchgeführt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Zustellung und Prüfung des schriftlichen Urteils.
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