Schießerlaubnis für Golfplatz
Obernkirchen (mm-22.09.17). Der Landkreis teilt mit, dass aufgrund der extremen Wildschäden auf dem Gelände des Golfclubs Schaumburg eine Schießerlaubnis und Erlaubnis zur beschränkten Jagd zunächst vom 15.09.2017 bis zum 31.12.2017 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr für Flächen des Golfplatzes erteilt wurde. Die Jagd wird von den für den Jagdbezirk zuständigen Jagdberechtigten durchgeführt. In der Folge der Erlaubnis kann es zu vermehrten Schussabgaben im Bereich des Golfclubs Schaumburg kommen.
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