Spektakulärer Verkehrsunfall

Bückeburg (pol-14.02.21). Am Samstagmorgen, gegen 08.50 Uhr, kam es an der Einmündung Georgstraße und Wiegmannstraße zu einem spektakuläreren Verkehrsunfall. Ein 23-Jähriger aus Porta Westfalica befuhr mit einem Peugeot Kombi die Wiegmannstraße, aus Richtung Gymnasium kommend, und fuhr ungebremst auf die Georgstraße.

Dort kam es zum Zusammenstoß mit einem VW Transporter, der bevorrechtigt die Georgstraße befahren hatte. Bei dem Anstoß wurden beide Fahrzeuge stark beschädigt und waren teilweise nicht mehr fahrbereit. Der 23-jähriger Portaner stand dabei deutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke.

Beide Fahrzeugführer gerieten am Unfallort in Streit, der darin endete, dass der 60-jährige Transporterfahrer vom 23-Jährigen geschlagen und gebissen wurde, der nur durch ein beherztes Eingreifen von weiteren Passanten und Zeugen überwältigt werden konnte. Er wurde bis zum Eintreffen der Funkstreifenwagen festgehalten. Gemeldet wurde über Notruf ein Unfall mit Auseinandersetzung zwischen den Unfallbeteiligten.

Dann ging es für den 23-Jährigen in Handschellen zur Dienststelle Bückeburg zur Blutentnahme. Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, dass er nicht mehr im Besitz eines Führerscheines ist und auch nicht befugt war, den Peugeot seitens des Halters zu fahren.

Noch während der Unfallaufnahme meldeten sich Anwohner der Lulu-von-Strauß- und-TorneyStraße und teilten mit, dass gerade ihre Grundstückseinfriedung durch ein flüchtiges Fahrzeug beschädigt worden war. Auch hierfür war der 23-jährige Portaner verantwortlich. Wie ermittelt werden konnte, wollte er von der Lulu-von-Strauß-und-Torney-Straße in die Wiegmannstraße abbiegen; dabei überfuhr er die Grundstücksecke mit u. a. Gartenzaun.

Die Fahrt endete kann ganz kurz etwa mittig der Wiegmannstraße in einem großen Schneehaufen. Als er sich aus diesem herausrangiert hatte, fuhr er anschließend mit dem schon erheblich beschädigten Pkw weiter bis zum Zusammenstoß in die Georgstraße.

Letztendlich wurden zwei Verfahren wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, jeweils unter dem Einfluss alkoholischer Getränke und auch vermutlich Betäubungsmitteln, sowie Fahrens ohne Fahrererlaubnis und ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung angelegt. Der Gesamtschaden wird auf etwa 5000 Euro geschätzt.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=58002

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