Stadt erinnert Eigentümer an Pflichten
Bückeburg (mm-29.09.23). Die Stadt Bückeburg weist im Zusammenhang mit der Straßenreinigung darauf hin, dass nach der Straßenreinigungssatzung jeder Eigentümer eines bebauten und unbebauten Grundstücks zur Straßenreinigung und Winterdienst verpflichtet ist. In der Innenstadt und den Ortsteilen (auch an Kreisstraßen) besteht die Pflicht zur Reinigung und Winterdienst auf Gehwegen einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege, Parkbuchten und in den Gossen (siehe Straßenverzeichnis II der Straßenreinigungssatzung).
In den Ortsteilen (NICHT an Kreisstraßen) ist zusätzlich die Fahrbahn bis zur Mitte zu reinigen. Der Winterdienst auf den Fahrbahnen in der Innenstadt und den Ortsteilen wird von der Stadt Bückeburg durchgeführt.
Außerdem erinnert die Stadt Bückeburg alle Grundstückseigentümer daran, Hecken und andere Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit auf den Fahrbahnen, Rad- und Fußwegen entlang der Grundstücke nicht gefährdet wird.
Auch eingewachsene Verkehrszeichen, sonstige Straßenschilder und Straßenlaternen müssen so freigehalten werden, dass sie gut erkennbar und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt sind.
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