Stadt sagt Frühjahrsmarkt ab!
Bückeburg (mm-11.02.22). Auf Grund der weiterhin dynamischen Verbreitung des Corona-Virus, dem Ziel das Gesundheitswesen zu entlasten und der damit einhergehenden Vorschriften hat die Stadt Bückeburg den Frühjahrsmarkt (25. – 28. März) abgesagt!
Gemäß der z.Zt. geltenden Niedersächsischen Corona-Verordnung haben Personen, die an einer Veranstaltung unter freiem Himmel teilnehmen möchten, beim Betreten des Veranstaltungsortes entweder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. Bei Warnstufe 3 ist zusätzlich ein Nachweis über eine negative Testung vorzulegen; und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Zur Umsetzung der Vorgaben hätte das Veranstaltungsgelände eingezäunt bzw. abgetrennt, Zugänge geschaffen und sämtliche Nachweise kontrolliert werden müssen. Bei einer Innenstadtkirmes, bei der sich auch Personen in der Fußgängerzone aufhalten möchten, die nicht den Jahrmarkt besuchen wollen wie z.B. Anwohner, Patienten von Arztpraxen, Kunden der anliegenden Geschäfte etc. ist eine Einzäunung des Geländes schlichtweg nicht möglich.
Ein Ende der dynamischen Lage ist derzeit nicht in Sicht. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Lage kurzfristig bessern wird und die Vorschriften derart gelockert werden, dass die Durchführung des Jahrmarktes in der Innenstadt ohne große Einschränkungen möglich wäre. Da die Vorbereitung eines Jahrmarktes immer auch einen zeitlichen und organisatorischen Aufwand bedeutet, kann die Entscheidung über die Durchführung nur mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf getroffen werden.
„Auch für dieses Jahr hatten wir auf eine Normalisierung der Lage gehofft. Wir bedauern sehr, dass nun auch der Frühjahrsmarkt abgesagt werden muss und hoffen auf ein Wiedersehen im Herbst“, so Marktmeisterin Natascha Vogt.
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