Terminvergabe bei der Samtgemeindeverwaltung
Samtgemeinde Nienstädt (mm-10.07.20). Besuche bei der Samtgemeindeverwaltung sind während der üblichen Sprechzeiten nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Dadurch sollen Wartezeiten und damit Menschenansammlungen vermieden werden.
Der Zugang zur Samtgemeindeverwaltung ist aufgrund der Größe der Räumlichkeiten begrenzt, so dass es vor dem Gebäude zu Wartezeiten kommen kann. Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung werden bevorzugt behandelt. Die Einwohner werden gebeten, die Termine einzuhalten.
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