Trunkenheitsfahrt mit „Schlüsselerlebnis“

Blau-Licht NEUMeinsen-Warber (pol-25.02.16). In Meinsen ereignete sich gestern um etwa 15.00 Uhr ein im Straßenverkehr häufig vorkommender Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Begegnungsverkehr auf der Straße Zu den Brücken in Höhe der Einmündung Kösterbrink. Der Pkw Skoda einer 56-jährigen Bückeburgerin und ein Pkw VW eines Rodenbergers berührten sich mit den Außenspiegeln.

Für die verständigten Polizeibeamten blieb es jedoch nicht nur bei der normalen Verkehrsunfallaufnahme, weil deutliche Anzeichen vorhanden waren, dass die 56-Jährige ihr Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gefahren hat. Nachdem die Frau einen Alkoholtest ablehnte, wurde eine richterliche Anordnung über das Amtsgericht Bückeburg eingeholt, dass der möglichen Unfallverursacherin eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt werden soll.

Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau darüber belehrt, dass der Fahrzeugschlüssel für ihr Auto auf der Polizeiwache verbleibt. Dieselben Beamten staunten gegen 17.12 Uhr nicht schlecht, als sie beobachten konnten, wie die mittlerweile führerscheinlose und noch immer unter Alkoholeinfluss stehende Bückeburgerin mit ihrem zuvor an der Unfallstelle abgestellten Auto in die heimische Garage fuhr.

Die Prozedur mit der Blutprobe musste nach einer neuerlichen Anordnung durch den Amtsrichter aus Bückeburg auf der Polizeiwache wiederholt werden. Abschließend wurde zur Sicherheit auch der Zweitschlüssel des Pkw in den Gewahrsam der Polizei Bückeburg genommen. Gegen die Bückeburgerin wurden Ermittlungsverfahren wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalles unter Alkoholeinfluss und eine Trunkenheitsfahrt in Verbindung mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=23144

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