Unbelehrbar und rücksichtslos

Blau-Licht 1Bückeburg (pol-23.02.15). Als unbelehrbar, uneinsichtig und rücksichtslos haben Polizeibeamte eine 23-jährige Mitbewohnerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Bahnhofstraße erlebt, die am Sonntag zur besten Tiefschlafphase glaubte, ausschließlich das Recht auf ihrer Seite zu haben. Nach Beschwerden durch Anwohner wegen zu lauter Musik aus der Wohnung der Ruhestörerin versuchten die Polizeibeamten, mit der Frau in Kontakt zu kommen.

Auf Klingeln und Klopfen wurde den Beamten nicht geöffnet. Im Gegenteil: In der Wohnung wurde der Lautstärkeregler noch etwas nach oben gedreht. Schließlich wurde den Beamten doch noch geöffnet. Den Grund der Ruhestörung erklärte die Frau damit, dass Wochenende sei und eine Störung ihrer Mitmenschen ihr relativ egal sei. Hartnäckig verschwieg sie den Beamten ihre Personalien, die ihnen erst nach Aufzeigen weiterer rechtlicher Konsequenzen mitgeteilt wurden. Die Frau erwarten zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Ruhestörung und Nichtangabe der Personalien.

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