Unterstützung für Bürger- und Anrufbus – Beck und Tonne loben Engagement
(spd – 1.11.24) Die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Jan-Philipp Beck und Grant Hendrik Tonne freuen sich über den jüngsten Beschluss des Landtages, dass das Land Niedersachsen ab dem 1. Januar 2025 Bürgerbus- und Anrufbusvereine mit einer jährlichen Organisationspauschale von 5.500 Euro unterstützen wird. Mit dem von den Regierungsfraktionen aus SPD und Bündnis 90 / Die Grünen eingebrachten Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes soll Vereinen, die entsprechend ihrem Satzungszweck Linienverkehr nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) oder Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern in Niedersachsen anbieten, finanziell und ohne viel Bürokratie geholfen werden. Ebenso profitieren von der Organisationspauschale alle Vereine, die Personenverkehr nach § 50 PBefG zur Verwirklichung der in § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes genannten Ziele mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern in Niedersachsen anbieten und dabei barrierefreie Fahrzeuge einsetzen sowie mit festen Bedienzeiten für die Allgemeinheit zugänglich sind.
„Anrufbus- und Bürgerbusvereine leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsanbindung, vor allem bei uns im ländlichen Raum. Dies verdient daher nicht nur ein großes Dankeschön, sondern benötigt auch eine verlässliche finanzielle Unterstützung, um dem großen organisatorischen Aufwand begegnen zu können“, heben Beck und Tonne hervor.
Die Vereine tragen mit ihren ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern, ihren barrierefreien Fahrzeugen und festen Bedienzeiten dazu bei, dass die Bevölkerung mit zuverlässigen Verbindungen von ihrem Wohnort zum gewünschten Ziel kommt. Hiervon profitieren insbesondere Menschen, die nicht mehr oder nur stark eingeschränkt mobil sind, wie beispielsweise ältere Menschen oder Personen mit Beeinträchtigungen. Durch die nunmehr eingeführte Pauschale vom Land – 5.500 Euro jährlich – soll die Vereinsarbeit gestärkt werden, so dass die ehrenamtlich organisierten und betriebenen Verkehrsangebote in der Fläche gesichert und ausgebaut werden können.
„Aufgrund unserer bisherigen Gesprächsaustausche mit den hiesigen Bürgerbus- und Anrufbusvereinen wissen wir um das starke ehrenamtliche Engagement, dass die Vereinsmitglieder jeden Tag leisten, um Menschen in ihrer Gemeinde und Stadt zu befördern. Diese Bemühungen tragen in erheblichem Maße zu einer besseren und nachhaltigen Mobilität bei uns vor Ort bei“, so Beck und Tonne abschließend.
Hintergrund:
Ein gesetzlicher Finanzierungsanspruch bietet, anders als befristete Förderprogramme, den Vereinen langfristige Finanzierungssicherheit. Die Gewährung in Form einer Pauschale von 5.500 Euro jährlich wird den Verwaltungsaufwand minimieren. Eine Einzelabrechnung von Klein- und Kleinstbeträgen hätte in keinem Verhältnis zur Summe der insgesamt für die Pauschale aufgebrachten Landesmittel gestanden.
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