Verbot des öffentlichen Konsums von Cannabis beim Herbstmarkt

(pm – 10.10.24) Anlässlich des bevorstehenden Herbstmarktes hat die Stadt Bückeburg eine Allgemeinverfügung über das Verbot des öffentlichen Konsumierens von Cannabis im Veranstaltungsbereich des Herbstmarktes 2024 erlassen.

Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter der Adresse www.bueckeburg.de/Bekanntmachungenverkündet bzw. bekannt gemacht worden.

Zum Schutz des überwiegend jungen Publikums ist die Allgemeinverfügung erforderlich, da es bisher noch keine bundeseinheitliche Regelung über den Konsum von Cannabis auf vergleichbaren Veranstaltungen gibt.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=83715

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