Verbot von Großveranstaltungen im Landkreis

Landkreis (mm-13.03.20). Der Landkreis Schaumburg hat heute entsprechend einer landesweiten Weisung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums per Allgemeinverfügung Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bis zum 03.05.2020 untersagt.

Die Regelung im Einzelnen: 1.) Es ist untersagt, im gesamten Gebiet des Landkreises Schaumburg öffentliche oder private Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen durchzuführen; 2.) Sportliche Großveranstaltungen im Sinne von Ziffer 1 dürfen unter der Auflage durchgeführt werden, dass diese ohne Zuschauerbeteiligung stattfinden; 3.) Die Anordnung ist zunächst bis zum Ablauf des 03.05.2020 befristet. Eine vorzeitige Anpassung oder Aufhebung entsprechend der aktuellen Lagebeurteilung bleibt vorbehalten.

arüber hinaus wird die Empfehlung ausgesprochen, auch andere Veranstaltungen auf den Prüfstand zu stellen, um einer Verbreitung des Virus vorzubeugen.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=52309

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