Verbotene Wende verursacht Unfall
Nienstädt (pol-26.01.18). Ein 54-jähriger Obernkirchener ist sehr wahrscheinlich dafür verantwortlich, dass seine gestern morgen durchgeführte Wende mit seinem Pkw VW auf der Bundesstraße 65 in Nienstädt zu einem Folgeunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen führte. Nach den bisherigen Ermittlungen war der Obernkirchener auf der B 65 von Gelldorf in Richtung Stadthagen unterwegs. Auf der Mindener Straße, in Höhe der dortigen Bahngleise, wendete er sein Auto in zwei Zügen auf einer Sperrfläche, um zurück in Richtung Gelldorf zu fahren.
Eine 31-jährige Fahrerin eines Pkw Suzuki aus Stadthagen, die in Richtung Gelldorf unterwegs war, musste ihren Pkw stark abbremsen, um ein Auffahren auf den gerade wendenden Pkw VW zu verhindern. Der Obernkirchener entschuldigte sich mit einem Winken aus dem Seitenfenster für sein Fehlverhalten und fuhr weiter, während es hinter ihm krachte. In das abgebremste Fahrzeug der Stadthägerin fuhr ein 46-jähriger Nienstädter mit seinem Pkw VW und dieser wurde am Heck von einer nachfolgenden 58-jährigen Stadthägerin getroffen, die ihren Pkw Toyota nicht mehr rechtzeitig abbremsen konnte.
Der Unfallverursacher, der etwas vergessen hatte, kam anschließend nochmals an der Unfallstelle vorbei, brachte den Verkehrsunfall jedoch nicht mit seinem Wendemanöver in Verbindung. Die Polizei Bückeburg hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft mit der Staatsanwaltschaft Bückeburg, ob sich der Obernkirchener als Unfallverursacher in Verbindung mit dem Unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten muss. Foto: pol
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