Verkehrsstraftat: Pflichtversicherungs-gesetz

(pol – 26.7.24) Einem 20jährigen Bückeburger ist am Donnerstag gegen 00.05 Uhr von Polizeibeamten auf der Georgstraße in Bückeburg die Weiterfahrt mit seinem unversicherten E-Scooter untersagt worden.

Den Beamten fiel das Gefährt wegen des fehlenden Versicherungskennzeichens auf.

Der Bückeburger hatte zunächst auch eine interessante Erklärung parat, warum das Kennzeichen fehlte. Ihm sei durch ein Unwetter das Kennzeichen abhandegekommen. Das Wetter muss derart schlimm gewesen sein, dass dadurch das Kennzeichen abgerissen und ausgerechnet in ein Gully gefallen sei.

Die zweite Variante klang dann schon plausibler; das Fahrzeug wurde am Vortag vom 20jährigen ohne Versicherungsschutz gekauft und ohne Nachweis genutzt.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=83258

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