Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz
Bad Nenndorf/Haste (pol-28.04.20). Die Polizei Bad Nenndorf stellt im Rahmen der Streife am Abend in einem Vereinsheim in Haste fest, dass dort im Inneren der Räumlichkeiten Licht eingeschaltet ist. Bei der Überprüfung werden drei Personen im Schankraum der dortigen Gaststätte festgestellt.
Die drei Personen genossen dort trotz der bestehenden Auflagen des Infektionssschutzgesetzes gemeinsam Bier. Unter den Anwesenden befand sich auch der Schlüsselverantwortliche; dieser hat nun mit einer Strafe bis zu 3.000 Euro zu rechnen. Es wurde eine sofortige Schließung des Vereinsheim angeordnet.
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