Verstoß PflichtversicherungsG
Bückeburg (pol-20.04.22). Mit einem frisch erworbenen Elektroscooter wurde am Dienstag gegen 07.15 Uhr ein 50-jähriger Obernkirchener auf der Hannoverschen Straße in Bückeburg überprüft. Der Obernkirchener hatte sein Fahrzeug genutzt, ohne dass es vor Fahrtantritt versichert wurde.
Dementsprechend war auch kein Versicherungskennzeichen an dem Fahrzeug angebracht. Dem 50-Jährigen wurde von den Beamten die Weiterfahrt untersagt und bekannt gegeben, dass eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz folgen wird.
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