Widerrufsrecht für an der Haustür geschlossene Energieverträge

Landkreis (mm-10.05.23). Zahlreiche verunsicherte Anrufer/innen haben sich heute an die Mitarbeitenden des Stadtwerke-Kundenservice gewandt. An der Haustür hatte man sie auf den Abschluss eines neuen Strom- oder Gasvertrages gedrängt. Um der unangenehmen Situation und dem nachhaltigen Druck an der Haustür zu entkommen, wird nicht selten unüberlegt ein neuer Energieliefervertrag unterschrieben. Was viele nicht wissen: Auch mit der Herausgabe der Zählernummer wird bereits ein neuer Vertrag abgeschlossen.

Was ist also zu tun, wenn der Wechsel zu einem anderen Versorger eigentlich gar nicht gewollt ist? Hilflos ist man nicht. Strom- und Gasverträge, die online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen wurden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dann wird der Vertrag unwirksam.

Die 14 Tage Widerrufsfirst beginnen erst mit der Belehrung über das Widerrufsrecht, z.B. mit dem Begrüßungsschreiben des neuen Anbieters. Wer also erst nach drei Wochen eine Vertragsbestätigung erhält, kann immer noch von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Fehlt die Widerrufsbelehrung ganz, hat man ab Vertragsabschluss ein Jahr und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen (§ 356 Abs. 3 S.2 BGB). Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten kostenlose Musterbriefe an. Bei Fragen sind die Kolleginnen und Kollegen der Stadtwerke Schaumburg-Lippe telefonisch zu erreichen unter der Nummer 05722 2807 555.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=71589

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