Winterliche Verkehrsunfälle
Bückeburg (pol-21.01.22). Um 14.05 Uhr ereignete sich am Donnerstag nach dem angekündigten Schneefall der erste klassische „Winterverkehrsunfall“ im Zuständigkeitsbereich der Polizei Bückeburg.
Auf der winterglatten Fahrbahn der Scheier Straße in Bückeburg konnte eine 37-jährige Bückeburgerin ihren Pkw VW vor dem dortigen Kreisel nicht mehr rechtzeitig zum Halten bringen und fuhr in das Heck eines Pkw BMW, der von einer 39-jährigen Frau aus Rohrsen gesteuert wurde, die durch den Anstoß des Pkw eine leichte Rückenverletzung erlitt.
Um 14.08 Uhr kam ein Omnibus der Marke Mercedes aufgrund von Schneeglätte auf der Petzer Straße ins Rutschen und touchierte an der Richtungsfahrbahn Bückeburg einen Leitpfosten, der beschädigt wurde. Am Bus entstand kein Sachschaden.
Vermutlich übersehen hatte ein 42-jähriger Mindener Autofahrer an der Einmündung Jetenburger Straße in Richtung Scheier Straße einen von links kommenden vorfahrtsberechtigten Pkw Toyota eines 52-jährigen Bückeburgers, der in Richtung Bahnhofstraße fuhr. Der Pkw Toyota „schlidderte“ auf der schneebedeckten Straße in den Pkw Audi des Mindeners und war nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit.
An der „Hubschrauberkreuzung“ B83/Steinberger Straße krachte es gegen 18.00 Uhr. Der aus Richtung Rinteln kommende Pkw Hyundai eines 31-jährigen Ibbenbüreners rutschte auf der glatten Fahrbahn beim Einbiegen auf die Steinberger Straße nach links weg und kollidierte mit dem an der Ampel wartenden Pkw Opel eines 53-jährigen Rintelners. Zudem wurde ein Verkehrszeichen beschädigt. Die Beamten stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass der Pkw Hyundai mit Sommerreifen ausgestattet war.
An der Einmündung von der Abfahrt B83/Rintelner Straße gab es um 18.40 Uhr einen weiteren Auffahrunfall. Ein 49-jähriger Pkw-Fahrer aus Porta Westfalica rutschte mit seinem Pkw VW in das Fahrzeugheck eines Pkw Nissan eines 67-jährigen Rintelners, der in Richtung Kleinenbremen abbiegen wollte.
Am heutigen Freitag kam gegen 07.000 Uhr ein Pkw VW auf der Achumer Straße in Höhe der Auffahrt zur Bundesstraße 65 nach rechts von der Fahrbahn ab, wobei kein Fremdschaden entstand. Der Autofahrer nahm die Bergung seines Fahrzeuges in Eigenregie vor.
Bei einer kleineren Kollision am Vormittag in Bad Eilsen einigten sich zwei Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Verursachung und benötigten keine polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme.
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