Zwei Wandergesellinnen mit einem weiteren Stempel im Wanderbuch

Links Charlotte (Goldschmiedin) und rechts Fiona (Konditorin).

(pm – 25.4.24) Am letzten Donnerstag erhielten wir Besuch von gleich zwei Wandergesellinnen im Rathaus. Nach Überbringen des traditionellen Handwerkergrußes baten die Goldschmiedin Charlotte und die Konditorin Fiona um das Stadtsiegel, welche Sie natürlich, zusammen mit einer kleinen Unterstützung, erhielten.

Charlotte ist bereits 3,5 Jahre unterwegs und möchte Fiona, die erst seit einem Monat unterwegs ist, noch für ein halbes Jahr begleiten.

Handwerksgesellinnen und /–gesellen dürfen sich während ihrer Wanderung für 3 Jahre und 1 Tag ihrer Heimat nicht näher als 50 km nähern. Zudem dürfen Sie kein Geld für Unterkünfte oder Transportmittel ausgeben, sie sind auf die Gunst der Mitmenschen angewiesen.

Die Gesellinnen und Gesellen sollen auf ihrer Wanderschaft einen vernünftigen Eindruck hinterlassen und sich ehrbar verhalten. Wer auf Wanderschaft geht, muss ledig sein, darf keine laufenden Verpflichtungen, keine Schulden und auch kein Vorstrafenregister haben.

 

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=82563

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