Zweimal Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bückeburg (pol-10.02.15). Ein 20-jähriger Pkw-Fahrer aus Nienstädt ist am Samstag gegen 2 Uhr auf dem Oberwallweg in Bückeburg überprüft worden. Der junge Mann konnte den Beamten auch ordnungsgemäß seinen Führerschein aushändigen. Dennoch wurden die Führerscheindaten überprüft und mit der Führerscheindatei abgeglichen. Hierbei stellte sich heraus, dass der Kontrollierte bereits im Oktober des letzten Jahres seinen Führerschein gegenüber der Führerscheinstelle beim Landkreis Schaumburg als verloren gemeldet hatte, weil er schon damals seinen Führerschein wegen anderer Verfehlungen abgeben musste. Es wurden Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Falsche Versicherung an Eides statt eingeleitet.
Am Montag wurde gegen 22.05 Uhr der 46-jährige Fahrer eines Pkw Renault auf der Hannoverschen Straße in Nienstädt kontrolliert. Er konnte den Führerschein nicht vorlegen, was der Mann mit seiner Vergesslichkeit begründete. Die Vergesslichkeit schien bei dem Pkw-Fahrer nach dem Eindruck der Polizisten tiefgründiger zu sein; denn offensichtlich hatte er auch vergessen, dass seine Fahrerlaubnis bereits im Jahr 2014 durch die Verwaltungsbehörde unanfechtbar entzogen wurde.
Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=15592